Artenschutz aktiv – kleine Aktion mit großer Wirkung!

Was unsere Leser tun können, dauert nur einen Klick:

Unterschreiben Sie die Petition: Windenergielobby will Artenschutz aushebeln

Mit Dank an Reinhard Behrend!!

„Den Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

Für den Lobbyverband der Windkraft-Industrie BWE verläuft der Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht schnell genug. Der Artenschutz, regionalplanerische Hemmnisse und Klagen von Bürgern („Gegnern“) würden die Genehmigungsverfahren für neue Windparks besonders stark behindern, kritisiert der Verband in seinem „Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land“.

Das größte Hindernis sei demnach die „oft überzogene, unverhältnismäßige Auslegung des Artenschutzes“. Das Tötungsverbot gefährdeter Wildtiere nach §44 des Bundesnaturschutzgesetz habe sich zu einem „absoluten Planungshindernis“ entwickelt.

Bitte unterschreiben!!!

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”bullhorn” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]Mischen Sie sich ein:
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
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Voten Sie mit NON

bei einer Umfrage in “Le Point” zur Unterstützung unserer französischen Freunde gegen den weiteren Ausbau der Windkraft:

Unterschreiben Sie zum Schutz des Rotmilans und anderer bedrohter Arten!

[box title=”Über den Schutzstatus des Rotmilans informiert der NABU/NRW:” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]

International
Der Rotmilan unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, für ihn müssen folglich besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen als streng geschützte Tierart aufgeführt und in Anhang II der Bonner Konventionen, womit er als eine Art mit ungünstigen Erhaltungssituationen gilt.

National
Der Rotmilan gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG und ist darüber hinaus von der VSRL in Anhang I gelistet, womit er gemäß BNatSchG als streng geschützt eingestuft wird.

Rote Liste BRD: Aufgrund positiver Bestandesentwicklung wurde der Rotmilan aus der Roten Liste ‚entlassen‘.

Rote Liste NRW: gefährdet (Die Rückstufung des Rotmilan in eine niedrigere Gefährdungskategorie gegenüber der Roten Liste von 1999 ist dabei auf ein geändertes Kriteriensystem und nicht auf eine Verbesserung der Bestandessituation zurückzuführen.) Regional, insbesondere im Niederrheinischen Tiefland und in der Eifel drohen die Bestände zu erlöschen, in der niederrheinischen Bucht und im Weserbergland ist der Rotmilan stark gefährdet.“

Dass es sich um eine international streng geschützte Art handelt, für die besondere Schutzmaßnahmen ergriffen, nämlich Schutzgebiete ausgewiesen, werden müssen (was jedoch in Deutschland zumeist nicht stattfindet), spielt für den Vertreter des NABU und die Vertreterin des Bundesamtes für Naturschutz keine Rolle.

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Artenschutz aktiv in M-V:

Tötungsabwägung
Ein offener Brief von Angelika Janz an Minister Till Backhaus und uns

Die Beschlussvorlage für das Moratorium zum Windkraftausbau in Vorpommern-Greifswald

Nebst einer Erläuterung durch Dominique van Eick, Mitglied des Kreistages Vorpommern-Greifswald