NABU kritisiert Gefälligkeitsgutachten

von windwahn.de übernommen – dort veröffentlicht am 23.11.2014

NABU zu Windenergiegutachten: “Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang”

Neues vom www.wattenrat.de – mit Dank an Manfred Knake!

Leseprobe:
Der NABU S-H macht aufmerksam auf Zitat „Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung” in Bezug auf die naturschutzfachlichen Datenerhebungen für Windenergieprojekte. Veröffentlicht wurde der Beitrag im „europaticker/Magazin Umweltruf” am 19. Nov. 2014 (s.u.).

Der NABU spricht in diesem Falle für das Bundesland Schleswig-Holstein, das über eine enorm hohe Dichte von Windkraftanlagen verfügt. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch in anderen Bundesländern ähnlich begutachtet wird. Bei so viel Fachgutachten, die von den Projektierern oder Investoren der Windenergievorhaben in Auftrag gegeben und bezahlt werden und die nicht selten zu Unbedenklichkeitsergebnissen bei Standortplanungen für z.B. betroffenen Fledermäuse und Vogelarten kommen, dürfte es eigentlich nicht zu den bekannten massenhaften Tötung von Fledermäusen oder Vögeln an Windenergiestandorten kommen (siehe auch Fledermäuse und Windkraftanlagen: Sterben für den Klimaschutz“, Wattenrat, 05. April 2013).

Der Bundesverband Windenergie indes bietet regelmäßig Seminare und Konferenzen an, wie man nicht nur die Akzeptanz für Windenergieprojekte in der Öffentlichkeit fördert, z.B. mit „Beteiligungen”, sondern auch, wie man das Artenschutzrecht auslegt (sic!) :“Beim Artenschutzrecht, einem weiteren Thema der Konferenz, sucht die Branche eine Antwort auf die Frage, wie das Tötungsverbot [Anmerkung Wattenrat: § 44 Bundesnaturschutzgesetz] ausgelegt werden muss.” (Quelle: BWE Konferenz Windenergierecht Datum: 25. – 26. Juni 2014 in Berlin)

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http://www.wattenrat.de/2014/11/21/nabu-zu-windenergiegutachten-gefalligkeitsplanungen-in-nie-dagewesenem-umfang/