EEG-Novelle: “Klimaschutz” versus Gesundheitsschutz

“Im EEG 2021 müssen Mensch und Natur dran glauben und Artikel 2 und 20a des Grundgesetzes gleich mit”

Merkels Unmenschlichkeit

von Dr. René Sternke

Jens Koeppen (CDU) und Mike Mohring (CDU) räumten die Gesundheitsschädigung durch den von Windkraftanlagen emittierten Infraschall in den Medien ein. Führende CDU-Politiker haben die DSGS e.V.-Videos mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Kenntnis genommen.
Der Akzeptanzausschuss von CDU und SPD hat sich deswegen zerstritten. Eine Zeitlang hat die CDU den Windkraftausbau deswegen halbherzig blockiert. Der Tagesspiegel schrieb: „Am Ende muss auf jeden Fall mindestens einer dran glauben – der Mensch, die Natur oder die Windkraft.“ Dann kam Minister Altmaier mit seinen „Mindestabständen“ mit einer Höchtbegrenzung von einem Kilometer und verhandelbarer Mindestbegrenzung, wodurch die Diskussion beendet wurde, ohne das Problem zu lösen. Im EEG 2021 müssen Mensch und Natur dran glauben und Artikel 2 und 20a des Grundgesetzes gleich mit.

Das UBA gibt die Häufungen der Erkrankungen im Umfeld von Windkraftanlagen zu. Rechtsanwalt Maslaton nennt die Gesundheit als ein Schutzgut, gegen das der „Klimaschutz“ (= Windkraftanlagen) abgewogen werden müsse. Auch Michael Sack (CDU) weiß um die Gesundheitsschädigung durch den von Windkraftanlagen emittierten Infraschall.

Die CDU weiß, dass die Gesundheit der Anwohner durch den von Windkraftanlagen emittierten Infraschall geschädigt wird. Wir wissen, dass die CDU das weiß. Die CDU weiß, dass wir wissen, dass sie es weiß.

Merkels Unmenschlichkeit wird die Wut der Bürger nicht ewig unter dem Deckel halten können.

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