In Sachen Schülldorf, Schulendorf, Witzeeze, Klinkrade ....
September 2011
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger
in SCHLESWIG-HOLSTEIN
Betrifft: Unberechtigte Regionalplan-Entwürfe
„Flächenausweisung Windenergie“
Anhörungs-und Beteiligungsverfahren 15.8.2011-15.11.2011
Es hat sich nach der Veröffentlichung der Regionalplan-Entwürfe herausgestellt, daß es aufgrund von redaktionellen Planungsfehlern zu unberechtigten Flächenausweisungs-Entwürfen gekommen ist.
Deshalb rate ich allen Bürgern, Bürgerinitiativen, Gemeinden dringend, in denen entweder per Gemeinderatsbeschluß oder per Bürgerentscheid ein Grundsatzbeschluß gegen Flächenausweisung für Windenergieanlagen erfolgt ist, Widerspruch bei der Landesplanungsbehörde einzulegen.
Nach bisherigen Erfahrungen erfolgt umgehend seitens der Landesplanungsbehörde eine Bestätigung des Fehlers.
Bitte verwenden Sie das angefügte Formschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Ulrich Schroeder
Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) Reg.Verband SH'
Landesverband Gegenwind -SH
Europäische Vereinigung gegen Windkraftanlagen (EPAW)
MUSTERSCHREIBEN
Herbert Mustermann Datum
Straße
XYZ-Dorf
e-mail:...................
für die / den
Bürgerinitiative Gegenwind*, Gemeinderat* in XYZ-Dorf
Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein
- Landesplanungsbehörde -
- Herrn Ulrich Tasch -
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Betr. Widerspruch gegen den Regionalplan-Entwurf „1 2 3“ XYZ-Dorf, Planungsraum I II III IV V
Sehr geehrter Herr Tasch,
in Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde XYZ-Dorf legen wir Widerspruch ein gegen den Regionalplan-Entwurf „1 2 3“ einer Eignungsfläche für Windenergie in XYZ-Dorf.
Wir beziehen uns mit diesem Widerspruch auf das wiederholte Versprechen des Innenministeriums, in der eindeutig und mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist, daß alle Gemeinden mit einem negativen Votum, sei es per GV-Beschluß oder per Bürgerentscheid, bei der Flächenausweisung der laufenden Teilfortschreibung „Windenergie“ der Regionalpläne keine Berücksichtigung in Form von Flächenausweisungen finden werden.
Im Entwurf heißt es unverständlicherweise: Votum der Gemeinde : Zustimmung mit Flächenvorschlag, oder ähnlich (bitte Textseite aus dem entsprechenden Umweltschutzbericht anfügen)
Das ist nicht zutreffend!
In der Gemeinde XYZ_Dorf hat am Datum ein Bürgerentscheid, ein Gemeinderatsbeschluß* mit negativem Votum stattgefunden.
Wir beantragen deshalb die Streichung des Regionalplan-Entwurfes „1 2 3 „ XYZ-Dorf
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
- Gemeinderatsbeschluß: Text*
- Bürgerentscheid*
- Entwurf Umweltbericht (Auszug)
* nicht Zutreffendes streichen
- Alle roten Ziffern, Worte und Buchstaben zutreffend ersetzen
Unglaublich! Was in SH möglich ist und von der taz mit Wohlwollen begleitet wird. Demokratie? Wozu soll die denn gut sein??
Aber mit Nübbel machen sie wohl eine Ausnahme. Verwandtschaft auf dem schleswig-holsteinischen Lande, ein Erbhaus für eine Redakteur, oder was sonst....?
Es lohnt sich, auch die anderen Artikellinks im Kasten links anzuklicken, um zu erleben, wie taz-Redakteure ticken...!
Herzlichst
JR
taz | 16.09.2011
Streit um Windpark-Pläne
Für Wind - gegen Bürger
Im schleswig-holsteinischen Nübbel gibt die Gemeindevertretung ein zweites Mal ihr Okay für einen Windpark - trotz eines ablehnenden Bürgerentscheids. Die Behörden halten das für rechtswidrig, die Planer glauben, bauen zu dürfen.
Zankspargel im Gegenlicht: Seit über zwei Jahren spalten Windpark-Pläne die Ortschaft Nübbel. Bild: dpa
HAMBURG taz | Die Initiatoren eines Bürgerentscheids gegen einen geplanten Windpark im Dorf Nübbel bei Rendsburg sind nervös geworden. Vor rund 18 Monaten haben sie bei der Abstimmung knapp gewonnen und so verhindert, dass in ihrer Gemeinde Windkraftanlagen gebaut werden können. Das dachten sie jedenfalls bislang. Doch ganz so sicher sind sie sich jetzt nicht mehr: Denn in dieser Woche hat die Gemeindevertretung zum zweiten Mal dem Bau des Windparks zugestimmt. Die Nübbeler Windanlagen-Gegner diskutieren seitdem mit den Behörden.
Die Gemeindevertretung wollte ursprünglich dem Land eine Fläche auf dem eigenen Gebiet als potenziellen Standort für Windkraftanlagen anbieten, doch der Bürgerentscheid stoppte den Plan. Das Land will weitere sogenannte Eignungsflächen für Windkraft ausweisen und hat die Städte und Gemeinden deshalb um Vorschläge gebeten. Aus diesen Angeboten entwickelte sie einen Plan, wo genau weitere Anlagen stehen dürfen. Ein erster Entwurf wird gerade diskutiert.
Doch es gab schon eine Genossenschaft in Nübbel, die in dem diskutierten Gebiet Anlagen aufstellen will: "Energiepark Nübbel". Sie gab trotz des Bürgerentscheids nicht auf, holte sich anwaltlichen Rat, beantragte die Genehmigung für den Bau und löste damit das ganz normale Verwaltungsverfahren aus. Zu dem gehört, bei solchen Projekten nach der Zustimmung der betroffenen Gemeindevertretung zu fragen. Die stimmte zu - was das zuständige Amt Fockbek, die Kommunalaufseher des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die Juristen in der Landesregierung für rechtswidrig halten. Ihr Argument: Eine Gemeinde dürfe nicht zustimmen, wenn es planerische Gründe gebe, die dagegen sprechen - und ein solcher seien die fehlenden Eignungsflächen.
(...)
Weiterlesen: http://www.taz.de/Streit-um-Windpark-Plaene/!78286/









