Verfolgung der Windkraftkriminalität -Erläuterung kriminalistisch bedeutsamer Tatsachen
von Prof. Dr. Erwin Quambusch, Bielefeld
Die globale Erwärmung hat die Kriminalpolizei erreicht. Auf der Annahme eines Treibhauseffekts basieren Maßnahmen des Gesetzgebers zur Förderung regenerativer Energien und damit auch der umstrittenen Windenergie. Windstrom ist für die Elektrizitätsversorgung sinnlos; aber sogar einige Verwaltungsgerichte glauben daran, durch die Erzeugung von Windstrom könne der globalen Erwärmung entgegengewirkt werden. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Errichtung von Windkraftanlagen für einen kleinen Personenkreis als finanziell hochattraktiv. Eine Folge der Attraktivität ist es, dass Anlagen auch an Standorten vorgesehen werden, an denen sich der Anlagenbau kaum anders als mittels betrügerischer Vorgehensweisen finanzieren lässt. Davon abgesehen verbieten sich Windkraftanlagen an zahlreichen Standorten auch deshalb, weil durch sie in strafbarer Weise streng geschützte Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen. Indessen gibt es Anhaltspunkte dafür, als würden die Ermittlungsaufgaben, die sich insofern der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei stellen, nur mit verhaltenem Interesse wahrgenommen. Ein Grund hierfür dürfte in einer unterschwelligen Sympathie für eine emissionsfreie Stromversorgung liegen, ein anderer in der vom Verfasser wiederholt gemachten Beobachtung, dass den ermittelnden Beamten oftmals wichtige Grundinformationen in tatsächlicher Hinsicht fehlen. Zur Schließung dieser Lücke sollen die nachfolgenden Ausführungen beitragen.
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Den Text von Dr. Quambusch, erschienen 2006 in der Ausgabe 04/2006 der Zeitschrift "Der Kriminalist" können Sie hier nachlesen: Der_Kriminalist_04-2006.doc









