2. Online-Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein, Juli 2012, Planungsräume I – V
Sehr geehrter Herr Minister Breitner, sehr geehrter Herr Tasch,
sehr geehrte Damen und Herren der Landesplanung,
sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung von Schleswig-Holstein,
vielen Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Teilfortschreibung der Regionalpläne.
Der von der Landesregierung befürworteten Ausweisung der Flächen Nr. 181 und 182 im Regionalplan IV (Ecklak u. Landscheide) widersprechen wir mit Nachdruck.
Bezugnehmend auf unsere Stellungnahme zum 1. Beteiligungsverfahren möchten wir, als Anwohner der an die Flächen der Gemeinde Ecklak grenzenden Nachbargemeinde Neuendorf-Sachsenbande, sowie als engagierte Natur- und Artenschutzinteressierte, die vor 18 Jahren in die Wilstermarsch übersiedelt sind, erneut auf die Bedeutung des Flugkorridors, sowohl für die internationalen, als auch für die regionalen Vogelzüge, breitwürfig entlang des Nord-Ostsee-Kanals aufmerksam machen.
Ein Blick auf die Suchraumkarte des Planungsraumes IV zeigt, dass die o.g., für Windenergienutzung vorgesehene Fläche 181 und ganz besonders die nordwestlich daneben liegende Fläche 182 unmittelbar an den Freihaltebereich am NOK angrenzt und dass diese beiden linear nebeneinanderliegenden Flächen in den Zugkorridor einschneiden. Die umliegenden Windenergiezonen halten in etwa einen so moderaten und gleich weiten Abstand zum NOK, dass die Vogelzüge einigermaßen Orientierung
behalten.
Im Kreiskonzept Windenergie Steinburg mit Stand vom 15.10.2009
„...wird davon ausgegangen, dass in den Randbereichen der „prägenden charakteristischen Landschaftsräume“ ausnahmsweise einer Windenergienutzung zugestimmt werden kann.“
Vögel halten sich nicht an 2km breite Zugkorridore. Wie könnten sie auch, sind sie doch auf den Wind angewiesen und werden durch Böen und Strömungen verdriftet, wie wir zu den Zeiten der großen Vogelzüge besonders im Herbst von unserem Land aus sehr gut beobachten können.Bereits 2009 hat die UNB des Kreises Steinburg zu Recht eine eindeutige Stellungnahme gegen die Windkraftnutzung auf den Flächen 181 und 182 abgegeben. Das Tiefbauamt wies in seiner Ablehnung auf den moorigen und feuchten Untergrund hin. Der Kreis hatte sich diesen Bewertungen angeschlossen.
In den Stellungnahmen des LANU und der OAG zur ersten Auslegung zum LEP von 2011 wird das Gebiet um den NOK z.B. als relevant für die Vogelzüge und schützenswert im Sinne der Biotopverbunde benannt.
Die o.g. Flächen haben außerdem eine hohe Bedeutung für die Avifauna, weil sie im unmittelbaren Einzugsbereich diverser Brut-, Rast-, Nahrungs-, bzw. Jagdgebieten etlicher Biotope aller Größen liegen. Die Kudensee-Niederung, die Brake, das Elbästuar, das St. Margaretener Vorland, die Neufelder Marsch in Richtung Südwesten und die immer noch ausgedehnten Feuchtwiesen der Wilstermarsch (wegen der Feuchtigkeit sogar ohne riesige Maismonokulturen) im Norden und Nordosten sind nur wenige Flügelschläge voneinander entfernt.
Die Schutzorganisation „Komitee gegen Vogelmord“ fordert zu Recht einen sensiblen Umgang mit den Vogelzügen, denn der Eingriff durch Riegelbildungen mittels Windkraftwerken, besonders auf linear angelegten Flächen konterkariert die Arbeit des Vereins im Süden Europas.
Derart gewaltsame Eingriffe in die Natur rächen sich weltweit.
Seit Jahren erleben wir, welche negativen Auswirkungen die Windkraftwerke auf den durch ein ZAV genehmigten Flächen der Gemeinde Ecklak auf die Avifauna, speziell auf die Vogelzüge haben. Und das, obwohl die Altanlagen noch knapp unter 100 m hoch sind...
Seit dem Bau der Windkraftwerke auf den Flächen 181 und 182 erleben wir die verheerende Barrierewirkung, welche die lineare aufgestellten Windkraftwerke auf die Zugvögel haben. Diesen gravierenden Eingriff verstärkend kam der Bau der Bütteler/Brunsbütteler 189m hohen Repoweranlagen hinzu. Entsprechend erleben wir während der Zugzeiten von unserem Wohnsitz aus die stets wiederkehrenden Dramen der verstörten Vogelschwärme über uns. Durch den verstärkten Ausbau der Windenergie in der Region und die rasante Zunahme des Grünlandumbruchs mit anschließendem Maisanbau werden außerdem die Rastflächen für die Durchzügler immer rarer, so dass die Flächen der Feuchtgebiete um die tiefste Landstelle in Neuendorf-Sachsenbande und um die Wilsterau, aber auch die Grünlandflächen ringsum in den Nachbargemeinden eine hohe Bedeutung für die Vogelzüge haben. D.h. man darf auf keinen Fall die Ausgleichsflächen durch eine Überschneidung mit Windenergienutzungsflächen minimieren, wie von der Landesplanung für Ecklak vorgeschlagen. Das Gleiche sollte für eine Überschneidung mit Waldflächen im waldärmsten Land der BRD mit gerade 9% Waldanteil in S-H gelten!
Zusammengestrichen zugunsten von Flächenerweiterungen für die Windkraftindustrie werden die Zugvogelkorridore, die gerade über Schleswig-Holstein eine große Rolle spielen und minimieren so auch Brut-, Rast- und Nahrungsflächen der Stand- und Sommervögel.
Die Riegel aus WKA werden für niedrig ziehende Vogelarten, sowie für wandernde Fledermäuse besonders nachts zu Todesfalle. Auf höher ziehende Arten üben sie eine kräftezehrende Scheuchwirkung aus, da die Schwärme häufig auseinanderdriften, sich teilen um in verschiedenen Richtungen weiterzufliegen oder bei niedriger Flughöhe gruppenweise sichtlich irritiert landen. Ein Phänomen, welches wir in der Wilstermarsch seit Jahren der massenhaften Bebauung der Region mit Windkraftwerken mit Sorge beobachten, da wir unmittelbar unter einem besonders frequentierten Südwest-Nordost-Flugkorridor von
Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Singvögeln sowie nordischen Greifen leben. Auch die Nord-Südroute von Norwegen entlang der Westküste und der Elbe bringt uns regelmäßig große Schwärme von Landvögeln.
Auffällig ist die zunehmende Frequentierung der Feuchtwiesen als Rastplatz für Zugvögel an unserem Wohnort in der Wilstermarsch und anderen Flächen, seit große Regionen in der Umgebung der Avifauna entzogen wurden durch die massenhafte Bebauung mit Windkraftwerken. (Foto- und Videodokumentationen sind vorhanden und wurden der UNB, dem Kreisnaturschutzbeauftragten und einem Landschaftsplaner bereits zur Verfügung gestellt.)
Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg (OAG) beobachtet den Vogelzug über Schleswig-Holstein seit 2001, sie ermittelt die Anzahl der Durchzügler, stellt die Zugwege dar und beschäftigt sich mit den Faktoren, die das Vogelzuggeschehen in S-H beeinflussen, wie z.B. Windkraftwerke. 500 Millionen bis 1 Milliarde Vögel queren alljährlich im Herbst dieses Bundesland.
Welche besondere Bedeutung die Flächen und Zugwege für den Vogelschutz haben entnehmen Sie außerdem den Karten der LANU-Veröffentlichung „Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SH“, die auch auf die Bedeutung dieser Flächen für den Fledermausschutz, Brutplätze von Greif- und Großvögeln und Brutkolonien seltener Arten hinweisen. Bedeutende Vogelzugwege kreuzen z.B. die Ufer und das Watt der Unterelbe und des Elbästuars bei St. Margareten und die Stör und sind unentbehrliche Rastplätze für Zugvögel.
Europäische und nationale Schutzgebiete stellen raumplanerisch eine hohe Bewertung dar, die hier ohne Rechtfertigung von Seiten der Schleswig-Holsteinischen Regierung und der Landesplanung unterlaufen werden soll.
Auch ein nachhaltiger Schutz der Arten, insbesondere der Avifauna in Schleswig-Holstein, unter ihnen viele wertgebende Arten findet in der Teilfortschreibung der Regionalpläne kaum Berücksichtigung. So fallen etliche Brut-, Rast-, Jagd- und Nahrungsflächen von Vögeln und Fledermäusen der Flächenausweisung für Windkraftwerke auch in sensiblen Regionen mit großer Artenvielfalt wie in der Wilstermarsch zum Opfer. Abstände zu o.g. Revieren sind entschieden zu gering, die Gefahr der Tötung der Tiere durch Windrotoren (Vogelschlag) bzw. durch das Platzen der Lungen von Fledermäusen, welches vereinzelt auch bei Vögeln beobachtet wird, ist groß.
Dramatisch ist beispielsweise der Rückgang von Greifvögeln wie dem Rotmilan, einer weltweit gefährdeten Art, auch in Schleswig-Holstein. Wir können ihn über Neuendorf-Sachsenbande und Ecklak jedoch noch hin und wieder beim Jagen beobachten. Ebenso die Rohrweihe, Rauhfuß- und Mäusebussard, Falken, Schleiereule, Waldohreule (im Winter) und unregelmäßig den Uhu und den Steinkauz, von dem wir hoffen, dass er hoffentlich bald die beiden vor 3 Jahren bei uns installierten Indoor-Nisthilfen des Eulenschutzverbandes annimmt. Großvögel wie verschiedene Reiherarten und Weisstörche stehen regelmäßig auf unseren Wiesen und an den hiesigen Gewässern. Fledermäuse jagen hier, wie auch diverse Schnepfen und Regenpfeiferarten. Auch der ehemalige „Massenvogel“ Kiebitz, wertgebende Art in S-H, der ebenfalls auf den Wiesen der hiesigen Feuchtgebiete zuhause ist, ist besonders anfällig für die Scheuchwirkung der Windrotoren und zieht sich immer mehr zurück, da er kaum noch ungestörte Brut- und Nahrungsflächen findet, seit die massenhafte Bebauung der Naturflächen mit Windkraftwerken eingesetzt hat. Er erscheint nur noch in geringerer Zahl, als noch vor einem Jahr, ist aber sowohl als Brutvogel, als auch in großen durchziehenden und rastenden Schwärmen noch zu erleben. Auch die früher ebenfalls häufig anzutreffende Feldlerche hält der Scheuchwirkung von Windrotoren nicht stand und ist heute eine Rarität auf den Schleswig-Holsteiner Wiesen und wir sind froh im Gebiet Ecklak und Neuendorf-Sachsenbande noch einige Brutpaare zu haben. In beeindruckend großen Gruppen erscheinen nach einer Unterbrechung von einigen Jahren während der Bauzeit der Windkraftwerke um uns herum (wir zählen 133 WKA von unserem Land aus!) seit 2005 wieder der Große Brachvogel und Regenbrachvogel zur Rast auf ihrem Weg von Nordosten in die Winterquartiere, um nur einige der hiesigen Gäste und Standvögel zu nennen, die auch die Ecklaker Flächen betreffen.
Soviel zur Erklärung, warum die Flächen 181 und vor allem 182 nicht in Eignungsgebiete umgewandelt werden sollten, sondern als avifaunistische Kompensationsflächen erhalten und die internationalen Vogelzugwege entlang des NOK, der Elbe und Westküste und die Nordost-Südwest-Zugachse nicht durch Windkraftwerksbarrieren unterbrochen und versperrt werden dürfen.
Bedauerlicherweise wird in der Teilfortschreibung der Regionalpläne auf den Erhalt der Biodiversität kaum Rücksicht genommen, sondern Abstände zu Lebensräumen propagiert, die den Bedürfnissen der Avifauna keinesfalls gerecht werden. Schutzgebiete werden umzingelt von Windkraftwerken, Ausgleichsflächen und die wenigen Schleswig-Holsteiner Wälder werden bereits ebenfalls von Windkraftprofiteuren überplant.
Diese Praxis wirft Fragen auf, von denen wir hoffen, dass die Landesregierung sie uns beantworten kann, falls nicht doch von einer Umwandlung dieser Flächen in Windindustriezonen zugunsten des Artenschutzes und der Natur abgesehen wird:
Wie kann es angehen, dass hier in einem Gebiet, für dessen Schutz sich alle fachkundigen Natur- und Artenschützer, die sich, sei es in Landesbehörden, in Vogelschutzorganisationen oder als TÖB engagieren, derart sensible Flächen geopfert werden sollen?
Was veranlasst die Landesregierung, ohne mit der Wimper zu zucken in das internationale Vogelzuggeschehen einzugreifen?
Warum sollen Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht eindeutig freigehalten werden müssen, mit Gewalt genehmigt werden?
Die letzten 2 Jahrzehnte haben Schleswig-Holstein bereits 60% der Artenvielfalt gekostet, in erster Linie durch menschliche Eingriffe in die Natur mittels Trockenlegungen, landwirtschaftlichen Chemie- und Gülleeinsatz, WKA , Maismonokulturen etc..
Ist es da nicht geboten, auf diese Flächen zu verzichten, um wertvolle Flächen mit hoher Artendichte zu erhalten und nicht auch noch die Vogelzüge zum Erliegen zu bringen und Millionen Vögel durch eine Riegelbildung aus Windkraftwerken durch Anflugtod zu gefährden??
In Fällen wie diesem fragt man sich, wer dreht da am Rad?
Für wen und warum sind ausgerechnet diese Flächen so bedeutend?
Es wäre im Sinne einer nachhaltigem Entscheidung, die Abwägung zum Nachteil von Natur und Artenschutz neu zu überdenken.
In den ohnehin bereits über alle Maßen windkraftbelasteten, hier aneinander grenzenden Kreisen Steinburg und Dithmarschen sind die geforderten und in der Erwiderung der Landesplanung auf unsere Stellungnahme von November 2011 explizit erwähnten 1,5% längst überschritten. Dithmarschen und Steinburg haben bereits eine ausgewiesene Fläche von 2,26% und damit die höchste Dichte im Vergleich zur Kreisfläche!
Falls die Landesregierung der Meinung sein sollten, dass diese Flächen von 16,4 und 23.7 ha aufgrund gigantischer Windhöffigkeit für Schleswig-Holsteins Stromversorgung unverzichtbar sind, möglicherweise sogar die Energiewende sichern, hier die Effizienz-Daten für die in unserer Gemeinde, also benachbart gelegenen WKA:
Durchschnittliche jährlich Auslastung von 17% der möglichen maximalen Stromproduktion.
Wir würden uns eine Politik wünschen, die sich um den Erhalt der Lebensgrundlagen für Mensch und Tier bemüht und dafür die Natur nicht zugunsten von wirtschaftlichen Interessen einiger Lobbyisten opfert, sondern sie bewahrt.
Somit fordern wir die Landesplanung auf, den Schutz der Avifauna im Bereich der Vogelzugrouten, sowie der Rast-, Brut- und Nahrungsflächen und damit die seltenen und wertgebenden Arten zu erhalten, um dem Naturschutz im Südwesten des Landes nicht den Boden zu entziehen.
Bitte sehen Sie sich an, wie Schleswig-Holsteins Westen bereits heute „abgeriegelt“ ist:
http://www.windwahn.de/index.php/news/schleswig-holstein-spezial/abgeriegelte-westkueste
Wir erinnern hiermit eindringlich an das Grundgesetz Artikel 20a und daran, dass die Landesregierung verpflichtet ist, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der Tiere zu gewährleisten.
Möglicherweise wäre ein Kompromiss denkbar, indem die Landesplanung den Windkraftnutznießern einen Verzicht wenigstens der Fläche 182 verzichtet, um damit wenigstens die Situation für die Vogelzüge ein wenig zu entspannen...
Einer Umwandlung der Fläche 181 und besonders der noch sensibleren, direkt an die Freihalteflächen am NOK angrenzende Fläche 182 in der Gemeinde Ecklak wird hiermit widersprochen.
Mit freundlichem Gruß
Jutta Reichardt & Marco Bernardi








