Schleswig-Holstein - Regionalplanung gekippt
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- Erstellt am Dienstag, 20. Januar 2015 19:12
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Januar 2015 00:29
- Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Januar 2015 19:49
- Geschrieben von Jutta Reichardt
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Schwarzer Dienstag - Ökologische Katastrophe für Schleswig-Holstein verschärft sich.
Das OVG Schleswig hat heute in 11 Fällen über die Windkraftplanung in Schleswig-Holstein entschieden -
40 weitere Fälle stehen noch an.
Gemeinden verlieren ihre Planungshoheit
Dieser diktatorische Akt öffnet der Lobbytatur Tür und Tor und ist sicherlich ganz im Sinne der rot-grünen Landesregierung.
Die Entscheidung führt zu einer Goldgräberstimmung bei den Windkraft-Profiteuren
Wünsche der Gemeinden gelten nicht
Die Richter machten in der Urteilsbegründung deutlich, dass sie Defizite bei der Erstellung der Regionalpläne sehen. Städte und Gemeinden konnten den Planungsbehörden in der Staatskanzlei von sich aus mögliche Ausweisungsflächen anbieten - oder sich auch ganz gegen die Pläne sperren. Auch das kritisierten die Richter. Denn für den Ausschluss müsse es fundierte, fachliche Gründe geben. Dass eine Kommune mehrheitlich keine Windkraft auf seinem Gebiet will, erfüllt diese Kriterien nicht. Die Regelungen des Raumordnungsrechts seien da eindeutig.
"Schwerwiegende Planungsfehler"
Wegen der Rücksichtnahme auf die Wünsche der Gemeinden seien einige Gebiete nicht als Eignungsflächen ausgewiesen worden, obwohl sie die Landesplanung für geeignet hielt, monierten die Richter. Die Folge: Areale, gegen die es bei der Landesbehörde Vorbehalte gab, wurden dennoch als Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Das Gericht sprach deshalb von "schwerwiegenden Planungsfehlern". Laut Gericht gab es auch mehrere Verfahrensfehler. So habe es in einem Fall nach Änderung der Planungen keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Dieser Fehler sei erheblich, hieß es.
Bau von Windparks einfacher möglich
Das Urteil hat wahrscheinlich auch Auswirkungen auf den Rest von Schleswig-Holstein. Das Oberverwaltungsgericht muss nämlich noch über knapp 40 weitere Streitfälle im Norden des Landes entscheiden. Einen Vorteil haben dagegen nun die Grundstückseigentümer und Investoren, die bisher auf ihren Flächen keine Windparks bauen durften. So lange kein neuer Regionalplan gilt, könnten sie den Bau beantragen. Sie müssen dabei lediglich einige Vorgaben einhalten - wie Natur- und Denkmalschutz oder Abstandsregeln.
Thomas Losse-Müller, Chef der Staatskanzlei, betonte in einer ersten Reaktion, dass der Windenergieausbau durch das Urteil nicht gestoppt werde. "Vermutlich können Windkraftanlagen jetzt auf mehr Flächen gebaut werden", sagte er NDR 1 Welle Nord.
Mit Dank an Sandra!