sehr geehrte damen und herren,
liebe freunde und mitstreiter,
I.) die ersten bürgerbegehren/bürgerentscheide in schleswig-holstein laufen nach beendigung des zweijährigen moratoriums im ersten halbjahr 2011 aus.
zu recht ist die frage aufgetaucht, was geschieht danach auf der planungs- und kommunalpolitischen ebene in den entsprechenden gemeinden.
Fall 1.
bürgerentscheid/bürgerbegehren wurde gewonnen.
a.) solange der gemeindrat sich nicht rührt, bleibt alles beim allten. kein handlungsbedarf seitens der bi. aber immer im auge behalten!
b.) der gemeinderat faßt einen, wie auch immer gearteten, neuen grundsatzbeshluß. dann muß umgehend (42 tagefrist!) ein neues rerstauratives bürgerbegehren her. auf jeden fall !!, unabhängig davon, wieweit die regionalpläne gediehen sind. (das ist dann von besonderer wichtigkeit, wenn nach der aktuellen teilfortschreibung die nächste windkraftinvasion auf uns einstürmt, von der außer dem politischen wollen, wohl nicht zuletzt auf druck der lobby, keine details bisher nach außen gedrungen sind.)
dieses/dieser bbg/be würde bis zur kommunalwahl reichen und dann haben die bi hoffentlich überall einen fuß in der tür zum gemeinderat!?
das gilt vom grundsatz her für zahlreiche gemeinden im lande. denn jede gv kann ja jederzeit einen antrag auf eignungsflächen inform eines gv-beschlusses stellen. das gilt für 150 ha wind, ebenso wie für 35 ha solar oder 1mw biogas mit vier bis sechs fermentern, nachgärern(?)usw.
es geht nicht um die wahrscheinlichkeit, daß es geschieht, vielmehr um die möglichkeit, daß es geschehen könnte. deshalb ist ständige wachsamkeit unerlässlich.
Beachten: bis auf weiteres gilt für die windenergieplanung in schleswig-holstein noch folgender grundsatz: außerhalb der windenergieeignungsgebiete, im jeweiligen regionalplan ausgewiesen, sind wka nicht zulässig. (Ausnahmen: testanlagen, repowering außerhalb von eignungsgebieten).
daraus folgt: es ist dennoch immerhin denkbar, daß gewitzte gv (mit bauernschläue) auf den gedanken kommen könnten, mit dem grundsatzbeschluß im paket auch einen, in diesem zusammenhang nicht erlaubten, f-plan-aufstellungs-/oder änderungsbeschluß zu fassen.
warum? um dem bürgerbegehren auszuweichen, das ja im baurecht bekanntermaßen nicht zugelassen ist.
noch ist die ausweisung von eignungsflächen in alleiniger entscheidung der landesplanung > unter absegnung von landesregierung S-H und landesplanungsrat gelegen.
hoffen wir, daß es lange so bleibt. was danach kommt, wird mit sicherheit deutlich ungemütlicher.
Fall 2.
der bürgerentscheid ging für die wka-gegner verloren.
a.) die gemeindevertretung kann ungerührt ihre schnöde windkraftpolitik fortsetzen, solange sie sich inhaltlich ausschließlich auf der basis des grundsatzbeschlußes bewegt, der gegenstand des bbg/be gewesen ist.
b.) ist letzteres nicht der fall und liegt eine wesentliche inhaltliche änderung der beschlußlage nicht länger als 42 tage zurück, sollte unbedingt ein erneutes restauratives bbg versucht werden.
c.) liegt diese wesentliche inhaltliche änderung länger als 42 tage zurück, sollte man ein initiatives bürgerbegehren andenken.
II.) das leidige Thema geldwerte leistungen von potentiellen betreibern etc. an verfassungsorgane und/ oder deren vetreter.
immer mal wieder taucht in den gemeinden der verdacht, bis zur fast-gewissheit, auf illegale zahlungen oder entspr. leistungen auf.
zu unterscheiden sind 2 gruppen von "nachhilfeleistungen"
- vertragliche vereinbarungen über regelmäßige zahlungen an die betr. gemeinde.
das gilt als verkauf von hoheitsrechten: ein strafwürdiges delikt ohne wenn und aber.
- anders sieht es scheinbar mit den sog. einmalleistungen aus.
das können mehr oder weniger große geldbeträge und/oder sachleistungen wie straßenbau, neue schwimmhalle u.d.g.m. sein.
wie sollen wir uns bei kenntnis oder bei verdacht solcher vorkommnisse verhalten?
Antwort: es ist in fast jedem fall anzuraten, der zuständigen staatsanwaltschaft einen entsprechenden verdacht zur kenntnis zu bringen.
diese hat dann zu prüfen, wie bei jedem offizialdelikt, ob sich aus den vorermittlungen ein anfangsverdacht ergibt, der möglicherweise ein strafverfahren nach sich ziehen müßte.
BESTECHLICHKEIT IM AMT IST EIN VERBRECHEN, das in unserer gesellschaft zunehmend um sich greift.
III.) was bringen uns proteste, beschwerden u.ä., welcher art und von wem auch immer?
es ist legitim, moralisch gerechtfertigt, sachlich begründet, erleichtert u.u. die gemarterte seele und beugt dem infarkt vor, den verantwortlichen vertretern von politik und bisweilen auch der verwaltung anständig den marsch zu blasen und mit den denkbar schlüssigsten argumenten die ganze pallette an scheußlichkeiten der windkraftindustrieanlagen, der solarfelder oder auch der biogasmaissteppen unter die nase zu halten.
alles o.k. man darf nur keine verbindliche antwort, geschweige den ein ergebnis im sinne des protestierenden, des beschwerdeführers, des petenten erwarten. (zwei gescheiterte petitionen an den landtag SH im verlaufe von 10 jahren , protestkundgebung vor dem kieler landeshaus, vor dem kreistag in husum,vor dem landesplanungsrat in kiel, ungezählte schriftliche eingaben seitens des BLS-SH in sachen windenergie mögen dafür zeugnis sein.)
solange ein derart überwältigend breiter, partei übergreifender EEG-konsens in den parlamenten der tenor ist, pfeifen diese lieben zeitgenossen, eliten genannt, auf noch so leidenschaftlich und voller besorgnis und ehrlich vorgebrachte einwendungen.
es kann durchaus sein, daß gelegentlich ein abgeordneter "verständnis" zeigt. bei abstimmungen aber herrscht fraktionsdisziplin.
politik ist nun mal machtabhängig. macht, die uns, von dem bißchen basisdemokratie in der gemeindeordnung abgesehen, noch weitgehend fehlt.
"Empört euch"
der verfasser Stéphane Hessel, heute 90 jahre alt, vor dem 2. weltkrieg in frankreich eingebürgerter, gebürtiger deutscher, wurde nach nazi-folterungen in ein kz verbracht und war einer der zwölf autoren der UN menschenrechtscharta.
aber lesen sie selbst.
herzliche grüße
Hans Ulrich Schroeder
Bundesverband Landschaftsschutz e.V. (BLS)
www.bls-landschaftsschutz.de
Regionalverband S-H
mitglied:
www.gegenwind-sh.de
www.epaw.org









