Verwaltungsgericht Darmstadt schließt sich der Lobbytatur des Windwahns an:
Keine Rücksicht auf Gesundheit der Anwohner von WKA in Hessen
Verwaltungsgericht Darmstadt
Nachbarn müssen Windräder grundsätzlich dulden
Auf Windkraftanlagen liegt ein Teil der Hoffnung der Verfechter der Energiewende. Doch nicht jeder mag Windräder in der Nachbarschaft haben. Allerdings müssen diese Stromlieferanten grundsätzlich geduldet werden, wie nun das Verwaltungsgericht Darmstadt meint.
Zuletzt umstritten als Standort für Windräder: der Bergener Hang in Frankfurt
05. Juli 2011
Nachbarn müssen den Lärm von Windkraftanlagen ertragen, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zweier Kläger abgelehnt. Diese hatten sich gegen zwei Windkraftanlagen in Ober-Beerbach bei Darmstadt gewandt, wie das Gericht mitteilte.
Die Kläger hatten argumentiert, der Lärm sei gesundheitsschädlich. Sie müssten das nicht hinnehmen. Das sahen die Richter anders. Mögliche individuelle Empfindlichkeiten der Betroffenen seien nach den Maßstäben des Immissionsschutzrechts für die Bewertung des Lärms nicht von Relevanz, erklärte das Gericht zur Begründung. (Az: 6 L 425/11.DA)
Quelle: http://www.faz.net/artikel/C30745/verwaltungsgericht-darmstadt-nachbarn-muessen-windraeder-grundsaetzlich-dulden-30456889.html









